_ ihnen beiden übergeordnet gewesen sein soll, gab D.________ anlässlich seiner nicht parteiöffentlichen Einvernahme an, der Beschwerdeführer habe seine frühere Aufgabe in Abdurrahim Tatlis Organisation integral übernommen, weil er, D.________, nicht mehr dazu bereit gewesen sei. Gleichzeitig gab er – auf die Rolle des Beschwerdeführers angesprochen – an, nicht zu wissen, ob der Beschwerdeführer später selbst «involviert» gewesen sei. Überdies liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschwerdeführer entgegen seiner eigenen Angaben von den Gewinnen profitiert hat (vgl. dazu E. 7.3.2 und 7.3.3).