Dazu habe er umfangreiche finanzielle Investitionen getätigt (Hafteröffnungseinvernahme vom 16. Oktober 2024, S. 5 Z. 159-164, S. 6 Z. 184-189 und S. 9 Z. 294- 300). In den Akten finden sich zudem konkrete Hinweise dafür, dass sich der Beschuldigte regelmässig in Griechenland aufgehalten hatte (vgl. dazu die delegierte parteiöffentliche Einvernahme von AJ.________ als Auskunftsperson vom 12. Februar 2025, S. 6 Z. 242 und S. 9 Z. 384). So wurde er auch am Flughafen Zürich angehalten, als er im Begriff war, die Schweiz zu verlassen.