Der Beschwerdeführer habe ihm gesagt, dass «AR.________» in der Schweiz legal sei. Er habe nicht gewusst, dass dies illegal sei. Er habe nicht davon profitiert. Auf die Frage, wer denn profitiert habe, meinte AJ.________, die Polizei müsse diesbezüglich den Beschwerdeführer fragen. Weiter machte er geltend, er habe Angst «vor dem Verräter»; dass ihn jemand «von hinten» schlage (vgl. dazu die delegierte parteiöffentliche Einvernahme von AJ.