In der Folge gab er an, die Rolle des Beschwerdeführers innerhalb der Organisation nicht zu kennen. Auf Frage, ob der Beschwerdeführer zur Führungsetage gehöre, verweigerte er die Aussage (siehe dazu die delegierte parteiöffentliche Einvernahme von AP.________ als beschuldigte Person vom 28. November 2024, S. 14 Rz. 677-706), was eine höhere Stellung nicht ausschliesst. 7.3.3 Mit der Staatsanwaltschaft und dem Zwangsmassnahmengericht kann seit dem letzten Haftverlängerungsentscheid alsdann von einer zusätzlichen Verdichtung des dringenden Tatverdachts ausgegangen werden. Den Aussagen von AJ.