Domain und Login) «bekommen». Dieser habe die Punkte (ein Punkt Guthaben entspricht CHF 1) aufgeladen. Er selbst hätte den Wetteinsatz von den Spielern entgegennehmen und an den Beschwerdeführer weiterleiten sollen. Statt die Wetten zu promoten, habe er aber immer nur gespielt. Deshalb schulde er dem Beschwerdeführer Geld. Darüber hinaus gab AD.________ an, dass er Angst habe und jedes Wort, das er nun «rauslasse» nicht gut für ihn sei (vgl. dazu die delegierte parteiöffentliche Einvernahme von AD.________ als Auskunftsperson vom 13. Dezember 2024, S. 7 Z. 307-330 und S. 8 Z. 337-364). AE.________ verweigerte die Aussage (vgl. dazu die delegierte parteiöffentliche Einvernahme von AE.