8 Beschwerdeführers unterstützt habe. Mit dem Geld habe er nichts zu tun gehabt, dies habe D.________ gemacht. Er könne noch mehr sagen, aber dafür benötige er einen «Deal» mit der Staatsanwaltschaft. Er habe nur geholfen und nichts damit verdient. Das Geld hätten «AM.________», D.________ und dessen Familie gemacht. Mit der Auszahlung habe er nichts zu tun gehabt, dafür seien «AM.________» und D.________ verantwortlich gewesen. Auch die Abrechnung mit den Lokalbetreibern und die Abholung der Gewinne sei Sache von D.________ gewesen. Er habe ca. zweieinhalb Jahre für «AM.________» und D.___