Urteile des Bundesgerichts 7B_474/2023 vom 6. September 2023 E. 3.6.2; 7B_154/2023 vom 13. Juli 2023 E. 5.2; 1B_232/2023 vom 30. Mai 2023 E. 3.2). 7.2 Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass sich der Tatverdacht nicht weiter verdichten muss, wenn bereits in einem früheren Verfahrensstadium konkrete, belastende Beweisergebnisse vorgelegen haben. Vielmehr kann es in einem solchen Fall für die Fortdauer der Haft genügen, wenn der erhebliche Tatverdacht im Lauf der Untersuchung weder ausgeräumt noch deutlich abgeschwächt wird.