Namentlich bestreitet er, in einer übergeordneten Rolle illegale Glücksspiele mitorganisiert und sich dabei finanziell bereichert zu haben (Hafteröffnungseinvernahme vom 16. Oktober 2024, S. 9 Z 282-285). Er räumt jedoch implizit und ohne konkreter zu werden ein, bis vor zwei Jahren mit illegalen Glückspielen bzw. Wettaktivitäten zu tun gehabt zu haben (a.a.O., S. 9 Z. 287-289). Sodann bestätigte er sinngemäss, innerhalb eines Jahres durch seine Unternehmen Y.________ und Z.________ angeblich für Werbung insgesamt rund CHF 500'000.00 an ausländische Unternehmen («AA.________» und «AB.________.») überwiesen zu haben (vgl. a.a.