Der Beschuldigte stellte dem Chatpartner «W.________» am 29. März 2023 einen Screenshot der Administratorenoberfläche des Wettterminals 19766 zu (a.a.O. al. 435 – bis 438, inkl. Beilage). Der betreffende Terminal kann der X.________ (Unternehmen) zugeordnet werden. Mit dem diesem Terminal wurde gemäss Abrechnung in der Zeit vom 11. März 2023 bis 29. März 2023 ein Wettumsatz von CHF 104'321.60 erzielt. Davon wurden CHF 72'409.11 an Wettgewinnen ausbezahlt, womit ein Gewinn in der Höhe von CHF 31'921.49 resultierte (a.a.O., al. 450 – 454). Der Beschuldigte ist Inhaber der Firmen Y.________ und der Z._