(Ort)/A gelöst hat (EV vom 15. Oktober 2024, al. 302 und 400 f.).] der «Zertifikatsfehler 32» vorliegen würde (a.a.O., al. 310 – 334, inkl. Beilage 5). Am 11. April 2023 nach 22:05 Uhr rief der Beschuldigte wegen der betreffenden Lizenzen erneut dort an: Die T.________ funktioniere immer noch nicht und die Lizenz V.________ wolle er am nächsten Tag auf einen anderen Computer machen (a.a.O., al. 337 – 355 inkl. Beilage 6). Mit dem Terminal T.________ wurde in der Zeit vom 8. April bis 20. Juni 2023 ein Gewinn von Euro 7'859.73 erzielt, mit der Lizenz V.________ zwischen dem 15. April und dem 11. Mai 2023 ein solcher von Euro 5’140.00 (a.a.