O. al. 241 – 243). G.________ stellte dem Beschuldigten ab dem 21. September 2020 verschiedentlich TeamViewer-Zu- gangsdaten zu. Am 22. September 2020 sandte er diesem sodann ein Wettticket des Terminals K.________. Dieser Terminal konnte am 10. Dezember 2020 im Lokal am E.________ (Adresse) sichergestellt werden (a.a.O. al 267 – 281 inkl. Beilage 3).