vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 7B_1172/2024 vom 16. Dezember 2024 E. 3.6.3). Im Beschwerdeverfahren wurde Gelegenheit gegeben, zum Novum Stellung zu nehmen, so dass das rechtliche Gehör gewahrt ist. 4. 4.1 Zum Sachverhalt kann vorweg insbesondere auf den Haftantrag der Staatsanwaltschaft vom 16. Oktober 2024 inkl. Beilagen, insbesondere den Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 16. Oktober 2024 (nachfolgend: Berichtsrapport vom 16. Oktober 2024), verwiesen werden. Zum festgestellten Phänomen und den Ermittlungsergebnissen (Stand: 16. Oktober 2024) geht daraus Folgendes hervor: […]