Der Beschwerdeführer wurde am 15. Oktober 2024 festgenommen und mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) KZM 24 2155 vom 18. Oktober 2024 für die Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft versetzt. Am 14. November 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis am 15. April 2025 (KZM 24 2724). Mit Entscheid KZM 25 758 vom 8. April 2025 wurde die Untersuchungshaft des Beschwerdeführers erneut um drei Monate, d.h. bis 15. Juli 2025 verlängert.