Nur schon das zeige, dass es keinen Grund gebe zu verdunkeln. Die Staatsanwaltschaft begründe die Kollusionsgefahr auch mit der noch nicht vorgenommenen Auswertung der rund 28'000 Chatnachrichten. Das bedeute, dass die Verteidigung sich die Kollusionsmöglichkeiten wiederum zusammensuchen müsse. Die genauere Betrachtung der möglichen Kollusionsadressaten ergebe, dass weder Kollusionsmöglichkeiten noch Kollusionswille gegeben seien.