1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) übernahm das Strafverfahren wegen Betrugs und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, welches die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eröffnet hatte. Am 8. April 2025 beantragte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, die Entlassung aus der Untersuchungshaft, in die er im Rahmen dieses Strafverfahrens versetzt worden war.