BK 23 66 vom 14. März 2023 E. 5.5.1 mit Hinweisen). Demnach spricht auch die im Falle einer Verurteilung drohende Freiheitstrafe für eine konkrete Fluchtgefahr. Betreffend die drohende Landesverweisung lassen die Akten derzeit keinen definitiven Schluss zu. Der Beschwerdeführer ist EU-Bürger, weshalb zu prüfen sein wird, ob allenfalls das Freizügigkeitsabkommen (FZA;