Eine Anklageerhebung beim Einzelgericht lässt nicht ohne Weiteres auf einen (teil-)bedingten Vollzug schliessen, zumal die Weisung ohnehin nicht bindend ist. Ob dem Beschwerdeführer im Falle einer Verurteilung ein (teil-) bedingter Vollzug gewährt werden könnte, ist gestützt auf die vorliegenden Unterlagen und insbesondere auch angesichts dessen, dass dem Beschwerdeführer eine banden- und gewerbsmässige Begehung von zahlreichen Einbruch- /Einschleichdiebstählen (zumeist am Tag; in bewohnte Gebäude) vorgeworfen wird, somit nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit absehbar.