Konkrete Arbeitsbemühungen schildert er indes nicht. An der Schlusseinvernahme vom 28. April 2025 äusserste sich der Beschwerdeführer dahingehend, dass er im Januar 2024 in die Schweiz eingereist und dann 25 Tage geblieben sei. Er sei wieder ausgereist und nach Rumänien gegangen, weil er keine Arbeit und keinen Platz zum Schlafen gehabt habe. Im Mai 2024 sei er wieder in die Schweiz eingereist. Anschliessend sei er nochmals ausgereist und dann wieder im Juni 2024 gekommen. Hier gearbeitet habe er nur schwarz. Er habe mehrere Einsätze gehabt und einmal einen halben Tag gearbeitet. Er habe Zaunreparaturen gemacht (Z. 341 ff.