2005) ist rumänischer Staatsangehöriger. Nach seinen eigenen Angaben anlässlich der Hafteröffnung vom 9. Oktober 2024 will er sich zum Zeitpunkt seiner Anhaltung erst zwei Wochen in der Schweiz aufgehalten haben, wobei er von Deutschland herkommend eingereist sei (Z. 37 f. des Protokolls). Er wohnt und arbeitet in Rumänien, wo er eine Anstellung als Metzger haben will (Z. 75 ff. des Protokolls). Zu seinen Familienverhältnissen wollte der Beschwerdeführer keine Aussagen machen (Z. 81 ff. des Protokolls). Insbesondere wollte er auch keine Angaben darüber machen, ob er Verwandte oder irgendeinen Bezug zur Schweiz hat (Z. 88 ff.