«dass es sein könne, dass er dort gewesen sei, vielleicht sei er im Auto geblieben» (vgl. auch Z. 284 ff. des Protokolls, wonach er hinsichtlich des Vorhalts, er sei wegen 13 Diebstahlsdelikten mit einem zusammengerechneten Deliktsbetrag von mindestens CHF 42'422.30 angezeigt worden, aussagte: «Es ist möglich, ich weiss es nicht»). Angesichts dessen ist es nicht zu beanstanden, dass das Zwangsmassnahmengericht den dringenden Tatverdacht bejaht hat.