3 bei gewesen zu sein und im Fahrzeug gewartet zu haben, wobei das Deliktsgut unter allen vier aufgeteilt worden sei. An der Schlusseinvernahme vom 28. April 2025 sagte er hinsichtlich der ihm gemachten Vorwürfe – soweit er diese nicht eingestand – aus, «dass es möglich sei, er sich aber nicht erinnere» resp. «dass es sein könne, dass er dort gewesen sei, vielleicht sei er im Auto geblieben» (vgl. auch Z. 284 ff.