Der Beschwerdeführer wird von der Staatsanwaltschaft des gewerbs- und bandenmässig begangenen Diebstahls, der mehrfach begangenen Sachbeschädigung und des mehrfach begangenen Hausfriedensbruchs dringend verdächtigt. Er soll im Zeitraum vom 28. Juni bis 8. Oktober 2024 zumeist tagsüber im Rahmen einer Gruppierung von Rumänen in wechselseitiger Zusammensetzung an dreizehn Einbruch-/Einschleichdiebstählen in Wohnhäuser (davon 3 Einbruchdiebstahlversuche) beteiligt gewesen sein (Deliktssumme: rund CHF 42'000.00; Sachschaden: rund CHF 22'000.00). Der Beschwerdeführer bestreitet den dringenden Tatverdacht in der Beschwerde nicht.