die Aktennotiz betreffend das Telefonat mit der Bewährungshilfe im Zusammenhang mit einer Schwester des Beschwerdeführers vom 5. März 2025 sowie die Besuchsbewilligungen für die beiden Schwestern des Beschwerdeführers vom 4. April 2025 samt dazugehörigen Gesuchen ein. Da die Beschwerdekammer in Strafsachen mit voller Kognition ausgestattet ist, hat sie in hängigen Haftbeschwerdeverfahren grundsätzlich auch erstmals geltend gemachte