Am 11. Oktober 2024 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Emmental-Oberaargau Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) verlängerte die Untersuchungshaft mit Entscheiden vom 7. Januar und 7. April 2025 jeweils um weitere drei Monate, d.h. nunmehr bis am 5. Juli 2025. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 16. April 2025 Beschwerde. Er stellte unter Kosten- und Entschädigungsfolge nachstehende Anträge: 1. Die Beschwerde sei gutzuheissen;