3. Die Kosten des Ausstandsverfahrens betreffend das Ausstandsgesuch des Gesuchstellers 2, bestimmt auf CHF 800.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 400.00, dem Gesuchsteller 2 auferlegt. Die verbleibende Hälfte der Verfahrenskosten trägt der Kanton Bern. 4. Die Kosten des Ausstandsverfahrens betreffend das Ausstandsgesuch des Gesuchstellers 3, bestimmt auf CHF 800.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 400.00, dem Gesuchsteller 3 auferlegt. Die verbleibende Hälfte der Verfahrenskosten trägt der Kanton Bern.