1. Die Ausstandsgesuche der Gesuchsteller 1-3 werden betreffend die Gesuchsgegnerin gutgeheissen. Soweit weitergehend (betreffend den Gesuchsgegner) werden die Ausstandsgesuche abgewiesen. Die Akten gehen zur Fortsetzung des Verfahrens zurück an die Geschäftsleitung des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens betreffend das Ausstandsgesuch des Gesuchstellers 1, bestimmt auf CHF 800.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 400.00, dem Gesuchsteller 1 auferlegt. Die verbleibende Hälfte der Verfahrenskosten trägt der Kanton Bern.