Die Restanz von CHF 400.00 trägt der Kanton Bern. Die Kosten betreffend das Ausstandsverfahren des Gesuchstellers 3, bestimmt auf CHF 800.00, sind zur Hälfte, ausmachend CHF 400.00, dem Gesuchsteller 3 aufzuerlegen. Die Restanz von CHF 400.00 trägt der Kanton Bern. Die Verfahrenskosten der jeweiligen Ausstandsverfahren gegen je zwei Mitglieder des erstinstanzlichen Gerichts wurden angesichts dessen, dass die Ausstandsgesuche dasselbe Strafverfahren sowie dieselbe Fragestellung und Gesuchsgegner betreffen, ansatzmässig reduziert.