6. 6.1 Bei diesem Ausgang der Verfahren (teilweise Gutheissung der Ausstandsgesuche) sind die Kosten betreffend das Ausstandsverfahren des Gesuchstellers 1, bestimmt auf CHF 800.00, zur Hälfte, ausmachend CHF 400.00, dem Gesuchsteller 1 aufzuerlegen. Die Restanz von CHF 400.00 trägt der Kanton Bern. Die Kosten betreffend das Ausstandsverfahren des Gesuchstellers 2, bestimmt auf CHF 800.00, sind zur Hälfte, ausmachend CHF 400.00, dem Gesuchsteller 2 aufzuerlegen. Die Restanz von CHF 400.00 trägt der Kanton Bern.