vorlagen – bestätigen, eine Aussage verweigern oder erst gar nicht zur Hauptverhandlung erscheinen werden, womit die Beweislage unverändert zu derjenigen zum Zeitpunkt des Urteils vom 21. November 2024 verbleiben würde. Zu dieser Sachlage hat sich die Gesuchsgegnerin bereits durch die von ihr ausgesprochene mittäterschaftliche Verurteilung mit zwei weiteren Personen sowie ihre Ausführungen an der Hauptverhandlung zur Landesverweisung präjudiziell geäussert (vgl. insoweit auch das Urteil der ehemaligen Anklagekammer des Obergerichts des Kantons Bern AK 09 143 vom 26. März 2009 E. 4, wonach ein Ablehnungsgesuch gut-