Ansonsten ist der Anklagesachverhalt identisch. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau hat in der Anklageschrift zudem die Aussagen der Gesuchsteller 1-3 sowie des Beschuldigten 1 kurz zusammengefasst, womit deren jeweilige Version offengelegt war. Im Urteil vom 21. November 2024 sprach die Gesuchsgegnerin den Beschuldigten 1 sowie den Gesuchsteller 1 wegen Angriffs und einfacher Körperverletzung, gemeinsam begangen mit dem jeweils anderen Verurteilten sowie «zwei weiteren Personen» schuldig.