4 3.3 Der Gesuchsgegner stützt sich in seiner Stellungnahme ebenfalls auf das Urteil des Bundesgerichts 1B_27/2016, 1B_45/2016 vom 4. Juli 2016 und erwägt, dass es sich vorliegend nicht anders verhalte als im besagten Bundesgerichtsurteil. Dies müsse insbesondere bezüglich ihn gelten, da er ohnehin nur eine beratende Stimme habe.