Die Ausstandsgesuche der Gesuchsteller 1-3 vom 12. März 2025 resp. 13. März 2025 wurden im Nachgang an den Beschluss der Beschwerdekammer BK 24 516+523 vom 5. März 2025 frist- und formgerecht eingereicht (vgl. bezüglich der möglichen Nichtigkeit des Urteils des Regionalgerichts vom 21. November 2024 und der Ansetzung einer neuen Hauptverhandlung betreffend alle vier Beschuldigte die bei einer summarischen Prüfung derzeit als nachvollziehbar erscheinenden Ausführungen der Gesuchsgegnerin auf S. 2 ihrer Stellungnahme vom 30. April 2025). Hierauf ist einzutreten.