Der Gesuchsteller 1, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin D.________, beantragte mit Stellungnahme vom 24. April 2025 die Gutheissung der Ausstandsgesuche der Gesuchsteller 2 und 3 sowie die Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton. Die Stellungnahme des Beschuldigten 1, amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, datiert vom 25. April 2025. Mit Stellungnahmen vom 30. April 2025 verzichteten die Gesuchsgegnerin und der Gesuchsgegner auf das Stellen eines Antrags und stellten den Entscheid in das Ermessen der Beschwerdekammer. Der Gesuchsteller 2, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt F.____