Am 12. März 2025 beantragte der Gesuchsteller 1, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin D.________, den Ausstand der Gesuchsgegnerin und des Gesuchsgegners. Mit Eingaben vom 13. März 2025 stellten der Gesuchsteller 2, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt F.________, und der Gesuchsteller 3, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt H.________, ein Ausstandsgesuch gegen die Gesuchsgegnerin und den Gesuchsgegner. Die Gesuchsgegnerin und der Gesuchsgegner leiteten die Ausstandsgesuche nach Abwarten der Rechtsmittelfrist bzw. Rechtskraft des Beschlusses