_ vom 22. April 2025 bestätigt. Als mögliche Ursachen dafür nennt sie einerseits die posttraumatische Belastungsstörung, aber andererseits auch häufige Anspannungszustände, Hypervigilanz und Ängste sowie die chronische Schmerzsymptomatik, was nachvollziehbar erscheint. Zusätzlich äussert sie den Verdacht auf eine ADHS-Problematik, fügt jedoch an, dass eine fundierte diagnostische Abklärung dieses Verdachts noch nicht stattgefunden habe (vgl. Beschwerdebeilage 12). Schliesslich gilt es zu berücksichtigen, dass das vorliegende Strafverfahren den Beschwerdeführer stark belastet (siehe dazu die Beschwerdebeilagen 8, 9 und 10).