bis zum Gesäss), Cervikobrachialgien (Anmerkung der Kammer: ausstrahlende Schmerzen im Bereich der Halswirbelsäule) sowie Kopfschmerzen diagnostiziert. Die im Bericht vom 3. September 2024 gestellte Diagnose der posttraumatischen Belastungsstörung wird in der Zweitbeurteilung vom 29. Oktober 2024 lediglich noch als Differentialdiagnose zu einer Angst- und depressiven Störung genannt. Zusätzlich erwähnt werden demgegenüber Zwangshandlungen bzw. der Verdacht auf andere kombinierte Persönlichkeitsstörungen mit zwanghaften und paranoiden Anteilen. Grund für die Diagnosen bzw. die Behandlungen sei ein traumatischer Vorfall in