__ AG vom 3. September 2024 und vom 29. Oktober 2024 (Beschwerdebeilage 8) nachvollzogen werden kann, wurden beim Beschwerdeführer diverse psychische und physische Erkrankungen diagnostiziert, welche sich mutmasslich negativ auf die Fähigkeit, seine Rechte angemessen wahrnehmen zu können, auswirken. Namentlich wurden ihm in den erwähnten Berichten eine chronische Schmerzstörung mit peripheren und mutmasslich zentralen bzw. mit somatischen und psychischen Faktoren, ein Panvertebralsyndrom (Anmerkung der Kammer: grossflächige Schmerzen beidseitig und über der Wirbelsäule vom Nacken