Rechtspflege des Beschwerdeführers im Verfahren BK 24 65 mit Verfügung vom 21. Februar 2024 zur Verbesserung zurückgewiesen hatte, da es unzureichend begründet und belegt war (Akten PEN 24 398/399, pag. 293-295). 5.3 Schliesslich gilt es mit dem Beschwerdeführer zu berücksichtigen, dass er anlässlich der Hauptverhandlung dazu in der Lage sein sollte, innert kurzer Zeit auf Handlungen des Gerichts und der Parteien zu reagieren. Wie in der Beschwerde ausgeführt wird und anhand der oberinstanzlich eingereichten Kurzberichte der behandelnden Psychologin H.________ bzw. der I.___