Dass der Beschwerdeführer zweimal erfolgreich Beschwerden gegen die Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft geführt hat, vermag an dieser Einschätzung nichts zu ändern, ging es dort doch in erster Linie darum, auf dem schriftlichen Weg hervorzuheben, welche Aussagen der beiden Beschuldigten die Staatsanwaltschaft zu würdigen unterlassen hat, was mit dem Substantiieren einer komplexeren Zivilforderung nicht vergleichbar ist. Im Übrigen ist anzumerken, dass in der Beschwerde zu Recht vorgebracht wird, dass die Beschwerdekammer das Gesuch um unentgeltliche