Auch insoweit gilt es, die Frage der Notwendigkeit aufgrund der Gesamtheit der konkreten Umstände zu entscheiden. Dazu zählen namentlich die Schwere der Betroffenheit, die tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten des Falles sowie die Fähigkeit, sich im Verfahren zurechtzufinden, dies namentlich mit Blick auf die physische und psychische Verfassung (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 56 E. 5.3 mit Verweis auf die Botschaft zur Änderung der Strafprozessordnung, BBl 2019 6697 [nachfolgend: Botschaft BBl 2019 6697], S. 6734 f.) Zu berücksichtigen ist jedoch, dass in der Botschaft ausgeführt wird, dass an die