___ namens und im Auftrag des Beschwerdeführers am 14. April 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Die Verfügung des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 31. März 2025, Ziffer 2, sei aufzuheben und es sei D.________ im Strafverfahren PEN 24 398 / 399 die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Beiordnung von Rechtsanwalt E.________ als amtlichen Rechtsvertreter mit Wirkung ab 3. Februar 2025. 2. D.________ sei für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Beiordnung von Rechtsanwalt E._____