(nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin) schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 2'100.00, und einer Busse von CHF 300.00 bestraft worden war, infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen seien. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. April 2025 Beschwerde. Mit Schreiben vom 22. April 2025 wurde der Beschwerdeführer von der Verfahrensleitung unter Darlegung der rechtlichen Ausgangslage aufgefordert, innert fünf Tagen mitzuteilen, ob seine Eingabe als Beschwerde gegen die Verfügung des Regionalgerichts vom 21. März 2025 zu behandeln sei.