(nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht durch unanständiges Benehmen schuldig erklärt und mit einer Busse von CHF 150.00 bestraft worden war, sowie der Strafbefehl BM 24 24939 vom 12. August 2024, mit welchem der Beschwerdeführer wegen Drohung, Beschimpfung und Tätlichkeiten zum Nachteil von B.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin) schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 2'100.00, und einer Busse von CHF 300.00 bestraft worden war, infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen seien.