4. Weitere Entschädigungen werden nicht gesprochen. 5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten 1/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 2 (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt H.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 18. August 2025 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: