9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör verletzt worden ist. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 27. März 2025 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt. Eine Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers entfällt.