Der Beschwerdeführer sei ihm schreiend gefolgt und habe ihn zwei Mal getreten, so dass er auf die Strasse habe ausweichen müssen. Anschliessend hätten sie sich gegenseitig wieder gepackt und geschubst, worauf der Beschwerdeführer in ein stehendes Auto gefallen sei (a.a.O., Z. 47-54; Phase 2).