Beide Streitenden zogen sich im Rahmen der Auseinandersetzung Verletzungen zu. Gemäss Ausführungen des Beschuldigten 2 soll sich der Streit in zwei Phasen abgespielt haben. Zunächst hätten sich seine Partnerin und der Beschwerdeführer gegenseitig «Schlämperlige» ausgeteilt, wobei der Beschwerdeführer seine Hand erhoben haben soll, was wie ein Angriff ausgesehen habe (EV-Protokoll vom 10. Juli 2024 Z. 43-45). Infolgedessen habe er (der Beschuldigte 2) den Beschwerdeführer zur Seite gestossen, wobei dieser ihn gefragt habe, ob er ihm eine austeilen solle.