4 che EV vom 6. Januar 2025 Z. 44-49 und 53-84). Demgegenüber bestritt der Beschwerdeführer gegenüber der Polizei, den Beschuldigten 2 geschlagen zu haben. Für ihn ist der Beschuldigte 2 der Aggressor, der ihn plötzlich geschlagen hat. Er selber habe sich lediglich mit einem Ellbogenschlag nach hinten aus dem Würgegriff des Beschuldigten 2 befreien wollen (EV-Protokoll vom 29. Juli 2024 Z. 30-42). Beide Streitenden zogen sich im Rahmen der Auseinandersetzung Verletzungen zu.