_ mitnehmen wollte, womit die Ex-Frau nicht einverstanden war. Der Beschuldigte 2 räumte ein, den Beschwerdeführer im Rahmen der Auseinandersetzung geschubst und geschlagen zu haben (Protokoll der polizeilichen Einvernahme [EV] vom 10. Juli 2024 Z. 44-54 und 97-107, staatsanwaltli-