__ geführten Verfahrens wird unter der Verfahrensnummer BK 25 152 geprüft. Mit seiner im vorliegenden Beschwerdeverfahren BK 25 154 eingereichten Beschwerde vom 10. April 2025 beantragt der Beschwerdeführer, dass die Abtrennungsverfügung der Staatsanwaltschaft aufzuheben und das Verfahren gegen den Beschuldigten 2 und ihn gemeinsam weiterzuführen sei. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss mit Stellungnahme vom 1. Mai 2025 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Beschuldigte 2 liess sich nicht vernehmen.